Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) begrüßt, dass die Bundesnetzagentur erstmals vertieft Energiespeicher im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan 2019 bis 2030 als wichtige Flexibilitätsoption anerkennt.
Als Referenz diene die jährlich aktualisierte BVES-Brancheneinschätzung zur Entwicklung von Energiespeichern auf verschiedenen Netzebenen, heißt es seitens des Branchenverbands. Die Bundesnetzagentur übernehme in Übereinstimmung mit den Konsultationsteilnehmer die BVES-Werte unter Berücksichtigung des Koalitionsvertrages in die Szenariorahmen.
Potenzialentfaltung von Energiespeichern wird gegenwärtig stark gehemmt
In den Szenariorahmen werde die Schlüsselrolle von Energiespeichern für ein nachhaltiges Energiesystem erneut deutlich. Die Potenzialentfaltung von Energiespeichern werde allerdings unter den aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen „stark gehemmt“. Ein Speicher wird rechtlich nicht als Speicher eingeordnet, sondern als Erzeuger oder Letztverbraucher.
Vor diesem Hintergrund unterstreicht der BVES seine Forderung nach rechtlichen Anpassungen, die die Integration von Energiespeichern als vierte Säule des Energiesystems neben Erzeugung, Transport und Verbrauch ermöglichen und ein „Level-Playing-Field“ für Flexibilitätsoptionen schaffen. „Speichertechnologien sollen vorangebracht werden – das ist der klare Handlungsauftrag im Koalitionsvertrag, der nun umgesetzt werden muss“.