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Energiespeicherbranche: Positive ESE-Bilanz und Kritik an rechtlichen Rahmenbedingungen

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170 Aussteller und 4.500 Besucher: Das ist die Bilanz der Fachmesse Energy Storage Europe (ESE) 2018 in Düsseldorf. Damit hätten die diesjährige Energiespeicher-Fachmesse und die beiden Konferenzen ESE und IRES die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortgesetzt, heißt es von Seiten der Veranstalter. 2017 hatte die ESE 160 Aussteller und 4.200 Besucher gezählt.

„Weltweit bildet keine andere Messe die gesamte Bandbreite an Energiespeicherlösungen ab. Jedes Jahr treten neue Player in den noch jungen Markt ein, mit neuen technologischen Ansätzen der Energiespeicherung“, sagt Hans Werner Reinhard, Geschäftsführer der Messe Düsseldorf.

ESE 2018: Internationaler Branchentreff mit Teilnehmern aus 61 Ländern

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) sieht das „solide Wachstum der Branche“ über alle Speichertechnologien und Anwendungen durch die Messe bestätigt. Die ESE habe sich als die „bestimmende internationale Businessplattform für Energiespeichersysteme“ etabliert, merkte BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen an. Die internationale Ausrichtung dokumentieren auch Messe- und Konferenzteilnehmer aus 61 Ländern.

Auf der diesjährigen Energy Storage Europe Conference und der 12. International Renewable Energy Storage Conference (IRES) drehte sich die Diskussion immer wieder um den erheblichen Einfluss regulatorischer Rahmenbedingungen auf die Entwicklung und Einführung von Speichertechnologien. „Die dezentrale Energiewende ist dringender geboten denn je. Dafür ist die Einführung einer Neuen Energiemarktordnung mit erneuerbaren Energien und Speichern im Zentrum ein zentraler Schritt“, erklärte Prof. Peter Droege, Präsident von Eurosolar. „Daher appellieren wir an Brüssel und die neue Regierung in Berlin, die breite Markteinführung von Speicheranwendungen endlich zu ermöglichen.“

Droege: „Transsektorale Rahmenbedingungen erforderlich“

Droege erläuterte auf der IRES-Konferenz, dass durch die Verknüpfung von Strom, Wärme und Verkehr „transsektorale Rahmenbedingungen“ erforderlich seien. Die Sektorkopplung entwickele inzwischen ein Eigenleben. Die gekoppelten Sektoren veränderten sich dabei fortlaufend selbst. Bettina Hennig von der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz gab im Rahmen der Konferenz einen Einblick in die aktuelle Behandlung von Speichern aus rechtlicher Sicht und verdichtete die Bedenken, die sich aus der fehlenden rechtlichen Einstufung von Energiespeichern als eigenständige vierte Säule der Energieversorgung neben Erzeugung, Transport und Verbrauch ergeben.

Grauwaschen als regulatorisches Probleme von Multi-Use-Speichern

Als Beispiel zeigte sie am Beispiel von Mieterstromkonzepten, wie problematisch Multi-Use-Projekte im gegenwärtigen regulativen Umfeld sind. So gebe es im Rahmen des Mieterstromgesetzes einen Zuschuss für Photovoltaikstrom, der an die Mieter geliefert wird. In Verbindung mit einem Speicher kann es aber Probleme geben, wenn der Speicher als Schwarmspeicher ggf. Strom aus dem Netz aufnimmt. In dem Fall werde der gesamte Strom im Speicher „grau gewaschen“ und verliert seine ursprüngliche „grüne“ Eigenschaft.

Den Willen zu Verbesserungen des rechtlichen Rahmens wollte Hennig dem Gesetzgeber nicht absprechen. Die Mittel seien aber einzelne reaktive Korrekturen am Rechtsrahmen, ein systematischer Ansatz zur Optimierung und Konsolidierung des rechtlichen Umfelds für Energiespeicher ist dagegen gegenwärtig nicht zu erkennen.

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