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„Energiewende bleibt mit 3,8 Mrd. € zentraler Förderschwerpunkt des BMWi“

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Die Umsetzung der Energiewende mit den Schwerpunkten Energieforschung, Energieeffizienz, Förderung erneuerbarer Energien und Energetische Gebäudesanierung soll ein zentraler Förderschwerpunkt des BMWi bleiben. Das erklärte Bundesminister Peter Altmaier (CDU). Der Bundestag hat das Haushaltsgesetz für das Jahr 2019 und damit den Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschlossen.

Dieser sieht für das BMWi im kommenden Jahr Ausgaben von 8,2 Mrd. € vor – davon rund 7 Mrd. € Fördermittel. Der Löwenanteil der Mittel für die Energiewende steht mit rund 3,8 Mrd. € im Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung.

Im Wirtschaftsplan 2019 des EKF wird die „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ im Bereich des BMWi auch haushaltstechnisch umgesetzt. Hierzu werden vier neue Haushaltstitel geschaffen bzw. verändert. Zudem setzt das BMWi im EKF neue Schwerpunkte bei der industriellen Fertigung von Speicherzellen für mobile und stationäre Energiespeicher, um die Batteriezellfertigung in Deutschland zu stärken.

Energetische Gebäudesanierung

Zur Ausfinanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen in den KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ sind Mittel in Höhe von rund 286 Mio. € veranschlagt. In dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm sieht das BMWi eigenen Angaben zufolge ein wesentliches Element der Energiewende und ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Gebäudebereich. Neuzusagen in diesen Förderprogrammen werden seit 2012 über Mittel des EKF finanziert.

EKF zentrales Finanzierungsinstrument

Der EKF ist laut BMWi weiterhin das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende. Der Wirtschaftsplan des EKF sieht für 2019 Programmausgaben in Höhe von etwa 4,5 Mrd. € vor. Das BMWi bewirtschaftet ca. 83 Prozent des Gesamtvolumens – also rund 3,8 Mrd. €. Wesentlicher Posten hierbei sei weiterhin die energetische Gebäudesanierung, für die etwa 2 Mrd. € jährliches Programmvolumen zur Verfügung stehen.

Neue Akzente werden den Angaben zufolge im Bereich Energieeffizienz in Gewerbe und Industrie, Transformation der Wärmenetze sowie der Ansiedlung einer Batteriezellenproduktion gesetzt. Zudem werde das Aktionsprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ wie geplant ausfinanziert. Der Bundeszuschuss sinkt auf Grund der gestiegenen Einnahmeerwartung auf 1,8 Mrd. €. Der Rücklage werden 2,2 Mrd. € entnommen. Zugeführt werden ihr 1,57 Mrd. €. Als Erlöse aus der Versteigerung von CO 2 – Zertifikaten werden 2,1 Mrd. € erwartet. Dem liege eine gestiegene Preiserwartung zugrunde, die u.a. auch durch steigende Auktionserlöse im laufenden Jahr 2018 untermauert werde.

BDEW begrüßt Mittelzufluss für Ausbau der Ladeinfrastruktur

„Wir begrüßen, dass Mittel aus dem Energie- und Klimafonds in großem Umfang in den weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für E-Autos fließen sollen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung zum Bundeshaushalt 2019. Wichtig ist laut Kapferer allerdings, auch den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur im Blick zu behalten – schließlich fänden dort über 80 Prozent der Ladevorgänge statt. „Die Regierung sollte ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und endlich die Hürden im Miet- und Wohneigentumsrecht abbauen. Die Möglichkeit, private Ladeinfrastruktur zu installieren, ist ein zentraler Faktor bei der Anschaffung eines E-Autos und damit entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität“, so Kapferer.

BDEW mahnt Sanierungsoffensive im Gebäudebestand an

Was im Haushaltsentwurf hingegen komplett fehle, seien Mittel für eine Sanierungsoffensive im Gebäudebestand. Dabei sei das ein zentraler Hebel für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz: Immerhin entfielen auf den Gebäudesektor rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes und über 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Kapferer zufolge liegen hier große Potenziale brach, die mit relativ simplen Mitteln behoben werden könnten. Ein wirkungsvoller Hebel seien etwa Modernisierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch im selbstgenutzten Wohneigentum, die steuerlich absetzbar sein sollten. Das würde die Sanierungsrate deutlich anheben und wäre ein effizientes Mittel zur CO2-Minderung.

In unserem Premium-Bereich lesen Sie hierzu auch:

Gebäudeenergiegesetz: Neue Definition von Primärenergiefaktoren im Blickpunkt

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