Die Bundesregierung verweist darauf, dass die aktuellen Regelungen zum Energy Sharing erst im Dezember 2025 – mit der Regelung nach Paragraph 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – in Kraft getreten sind. Man wolle zunächst abwarten, welche Modelle sich entwickeln und umgesetzt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne hervor.
Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seien im Dezember vergangenen Jahres die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wo...
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