Das Bundesumweltministerium (BMU) sieht in der derzeit angespannten Situation in der Klärschlammentsorgung keinen Nachbesserungsbedarf an der Klärschlammverordnung. Auch eine Änderung geltender immissionsschutzrechtlicher Vorgaben hält das Ministerium derzeit nicht für zweckmäßig, teilte das BMU auf EUWID-Anfrage mit. Die Klärschlammverordnung habe einen vernachlässigbaren Einfluss auf den Entsorgungsengpass.
Nach Auskunft des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) von Anfang Juli haben Entsorger deutschlandweit den Abwasserentsorgern gekündigt, da sie sich nicht mehr in der Lage sehen, die En...
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