Nach mehrjährigen Beratungen liegt nun ein Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II zur Notifizierung in Brüssel vor. Das berichtet der Fachverband Holzenergie. Die Bundesregierung werde somit frühestens im November eine rechtskräftige Verordnung erlassen können. In dem Entwurf seien allerdings Umsetzungsfristen für Betreiber von Bioenergieanlagen bis 31. Dezember 2021 vorgesehen.
„Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung stellt eine große Herausforderung für die Holzenergiebranc...
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