Viel Kritik erfährt der Feldlerchen-Erlass für PV-Freiflächenanlagen aus der Energiebranche. „Der Erlassentwurf ist widersprüchlich und fachlich unausgewogen“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Die evidente Studienlage zeige, dass Feldlerchen Solarparks in Brandenburg nutzten. „In einem Solarpark in Brandenburg konnte die deutschlandweit höchste Besatzdichte an Feldlerchen nachgewiesen werden.“ Der Erlass beachte aktuelle Studien und Monitoring-Erkenntnisse nicht und interpretiere herangezogene Quellen teils fehlerhaft, so der bne weiter. Zudem werde die artenschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) inkorrekt herangezogen. „Auf der anderen Seite gibt der Erlassentwurf Abstandsvorgaben ohne Quelle oder wissenschaftliche Grundlage vor. Das ist inakzeptabel.“
Die Kriterien zur Vermeidung von Revierverlusten innerhalb der PV-Freiflächenanlagen seien „praxisfern und irrelevant für eine Umsetzung“, betont der bne. Strenge Vorgaben (z.B. 5 m Reihenabstand zzgl. Gestaltungsvorgeben) führten zu einer Leistungsminderung von mindestens 40 Prozent oder 1 MWp je 2,5 ha. „Dadurch wird der interne Ausgleich wirtschaftlich unrentabel. Damit zwingt der Erlass die Vorhabenträger de facto dazu, auf externe Maßnahmen auszuweichen.“ Dies wiederum führe zu erheblichem Flächenbedarf für externe Maßnahmen, zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen in Brandenburg. „Durch zusätzliche Abstandsvorgaben für die externen Maßnahmen untereinander, wird dieser Flächenverlust in der Landwirtschaft noch gesteigert.“
„Die Gesamtstruktur des Feldlerchen-Erlasses gefährdet in der vorliegenden Form die gesamte Energiestrategie des Landes Brandenburg“, lautet das Fazit des Energieverbands. Durch den Erlass verschaffe sich Brandenburg (zusätzlich zu restriktiven Beteiligungsvorgaben bei PV-Freiflächenanlagen) „einen weiteren Wettbewerbsnachteil beim Ausbau einer zentralen Energietechnologie, für die in Brandenburg erhebliches Potenzial besteht und die für Brandenburg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist“.
„Vollständiger Verzicht auf Erlass oder zumindest sehr deutliche Überarbeitung nötig“
Ein akzeptanzgetragener Ausbau von Solarparks sei möglich. Dieser gelinge mit einer günstigen, insgesamt flächensparsamen und für die Artenvielfalt nützlichen Bauweise. Dass diese Bauweise ein Erfolgsmodell sei, zeige eine aktuelle bne-Studie zur Artenvielfalt in Solarparks mit Detailanalysen zu zahlreichen Solarparkprojekten. „Der Erlass erschwert genau diesen Ansatz.“
Unter dem Strich sei „ein vollständiger Verzicht auf den Erlass oder zumindest eine sehr deutliche Überarbeitung“ nötig. „Wir möchten anregen, zu einem ministerienübergreifenden Dialog zum Thema einzuladen, inklusive der Einbindung der betroffenen Branchen (Energiewirtschaft, Verbraucher/Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltorganisationen, Kommunen).“
EnBW: Feldlerchen-Erlass würde viele Projekte unwirtschaftlich machen
Kritik an dem Erlass äußert auch der Energieversorger EnBW. Mit der aktuellen Entwurfsfassung des Feldlerchen-Erlasses des brandenburgischen Umweltministeriums (MLEUV) würden Klimaschutzprojekte, wie Solarparks, die ohnehin aktuell angespannte Marktlage – insbesondere die Flächenkonkurrenz mit Acker- und Grünflächen – verschärfen und viele Projekte unwirtschaftlich machen.
Der Schutz der biologischen Vielfalt sei ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der EnBW. „Gleichzeitig ist es entscheidend, dass Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sinnvoll gestaltet sind und einen echten Mehrwert liefern – ohne den Ausbau von erneuerbaren Energien zu behindern oder unwirtschaftlich zu machen“, so der Karlsruher Konzern.
Die EnBW plane, baue und betreibe ihre Solarparks nach den Kriterien der „Guten Planung” des bne, die einen positiven Beitrag für Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie zur ländlichen Entwicklung sicherstellten. „Mindestens ebenso wichtig wie sinnvolle Klima- und Artenschutzvorgaben ist auch eine realisierbare und bezahlbare Umsetzbarkeit der Maßnahmen.“