Teil der jüngst vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten EnWG-Novelle ist auch die von der Branche lange geforderte Übergangsregelung beim Netzanschluss von Biomethananlagen. Demnach können unter bestimmten Bedingungen auch nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende diesen Jahres Biomethananlagen zu den bisher geltenden Konditionen ans Gasnetz angeschlossen werden, erläutert das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), das sich an der am Freitag zu Ende gegangenen Konsultation des Gesetzentwurfs beteiligt hat. „Eine grundsätzliche Nachfolgeregelung zur GasNZV enthält der Entwurf jed...
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