Der Energieausschuss des Bundestags hat für das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in veränderter Form gestimmt. Dabei wurde eine Regelung für Großbatteriespeicher aufgenommen, die in der Speicherwelt für große Überraschung sorgte: Großbatteriespeicher werden nun ausdrücklich eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen.
Die Errichtung und der Betrieb von Großbatteriespeichern in planungsrelevanter Größenordnung von einer Speicherkapazität von mindestens einer Megawattstunde (MWh) sei aufgrund ihrer Größe und ihrer Natur nach nur im Au...
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