Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Sie beinhaltet eine ganze Reihe wichtiger Weichenstellungen für den Umbau des Energiesystems. Der EnWG-Beschluss war dabei nur der letzte in einer ganzen Reihe von Rahmensetzungen in den vergangenen Tagen. (Nachweis für Beitragsbild: Vusal / stock.adobe.com)
Im Titelbereich von ContextCrew Neue Energie 46.2023 geht es um Vorstellung und Bewertung der wichtigsten Inhalte der EnWG-Novelle. Ein wichtiger Bestandteil ist die Verlängerung der Netzentgeltbefreiung für Energiespeicher für weitere drei Jahre. Damit bleiben Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, befreit. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßt den Beschluss, fordert aber eine längerfristige Perspektive. Der Beschluss sei „letztlich nur eine kleine Drehung an der Speicheruhr von ‚5 vor 12‘ auf ‚Viertel vor 12‘“, sagt BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen.
Kurz vor dem Bundestagsbeschluss zum EnWG hat sich die Bundesregierung auf ein Strompreispaket geeinigt, mit dem Industrieunternehmen bei den Stromkosten entlastet werden sollen. Der vom BMWK protegierte Industriestrompreis kommt nicht, dafür werden die Unternehmen bei der Stromsteuer deutlich entlastet.
Noch ein paar Tage zuvor hatten sich Bund und Länder auf einen Pakt zur Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten geeinigt. Bei Umsetzung könnte insbesondere die Windenergie profitieren, aber auch für die Geothermie gibt es Fortschritte, so soll ein spezieller Privilegierungstatbestand für Geothermie im BauGB geschaffen werden. Um Änderungen im BauGB ging es vergangene Woche auch bei den Beratungen zum Wärmeplanungsgesetz, hier könnte die Bioenergie profitieren.
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