Unter dem Punkt „Gute Gesetzgebung“ hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Betroffene sowie Vollzugsexperten aus Bund, Ländern und Kommunen mit „angemessenen Fristen“ an Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden sollen, wobei hier „vier Wochen“ als der Regelfall genannt sind. Mit Blick auf die EEG-Novelle und das Netzpaket sind es nun drei Werktage geworden, die zur Begutachtung und Bewertung des Entwurfs zur Verfügung standen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) – und viele weitere Stakeholder der Branche – haben diese Herausforderung gemeistert, allein der BEE ...
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