Die Erlösabschöpfung im Rahmen der Strompreisbremse war rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Verfassungsbeschwerden von 22 Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen gegen die im Rahmen der Strompreisbremse eingeführte Regelung wurden zurückgewiesen, wie das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe verkündete. Der Ökoenergieversorger LichtBlick, der zu den Beschwerdeführern zählt, wertet es als Erfolg, dass die Richter dem Staat für entsprechende Eingriffe auch für die Zukunft enge Grenzen setzen.
Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war...
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