Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Erlösabschöpfung im Zuge der Strompreisbremse zur Entscheidung angenommen und einen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 24. September 2024 bestimmt. Das berichtet der Energiedienstleister LichtBlick, der im März 2023 gemeinsam mit 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken die entsprechende Beschwerde eingereicht hatte. „Dieses Verfahrensstadium erreichen weniger als fünf Prozent aller Verfassungsbeschwerden“, betont LichtBlick. Das Bundesverfassungsgericht nehme die geltend gemachten Grundrechtsve...
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