Einen neuen Vorschlag für die Abschöpfung von Erlösen im Zuge der Strompreisbremse hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) lanciert. Darin beschreibt das Ministerium ein Abschöpfungsverfahren, das zwischen EEG-Anlagen mit einer PPA-Vermarktung und Anlagen ohne eine solche anlagenspezifische Vermarktung unterscheidet. Die Betreiber mit bestehenden PPA-Verträgen sollen ein Wahlrecht erhalten, ob sie eine Abschöpfung nach tatsächlichen Erlösen in Anspruch nehmen wollen („PPA-Spitzabrechnung“) oder das Standardmodell, das für die sonstigen EEG-Anlagen gilt. „Alle Anlagen mit Technologien, die ...
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