Erneuerbare-Energien-Anlagen: Auf der Zielgeraden zur Post-EEG-Phase

(Nov. 2018) Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf für das „Energiesammelgesetz“ veröffentlicht – und nicht zum ersten Mal beschleicht die Erneuerbare-Energien-Branche das Gefühl, dass die Bundesregierung die Energiewende nicht wirklich mit Nachdruck vorantreibt. Die überraschende und massive Kürzung der Photovoltaik-Vergütung gerade für Anlagen im Gewerbestrom-Segment hat die bescheidene Freude über das grüne Licht für EEG-Sonderausschreibungen deutlich getrübt.

Dessen ungeachtet sinken weltweit die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren. Und auch hierzulande gibt es bereits Geschäftsmodelle, die den Einsatz der regenerativen Energien jenseits der EEG-Förderung möglich machen. „Grundsätzlich ist es an der Zeit, andere Investitionsmodelle jenseits des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu erarbeiten“, sagt auch der Geschäftsführer des Bundsverbands Neue Energiewirtschaft (bne), Robert Busch, mit Blick auf die jüngsten Regelungsvorschläge im Energiesammelgesetz.

Die erste Gruppe, die sich bereits jetzt systematisch und intensiv mit der Frage der Geschäftsmodelle jenseits der EEG-Förderung beschäftigen muss, sind die Anlagenbetreiber, deren EEG-Stromerzeuger in der Zeit ab 2021 Schritt für Schritt aus dem Förderregime ausscheiden wird. Den Fragestellungen dieser Gruppe widmet sich ein neuer EUWID Report „Was mache ich mit meiner EEG-Anlage nach dem Ende der Förderung?“ Die Sonderpublikation erscheint Ende November und fasst die Ergebnisse der Recherchen der EUWID-Redaktion Neue Energie in den vergangenen Monaten zusammen.

Bioenergie, Windenergie und PV: Welche Anlagen sind betroffen?

Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) dokumentieren die zeitliche und technologische Struktur der Post-EEG-Problematik. Die Windenergie-Anlagenbetreiber stehen mit ihren Anlagen zunächst im Blickpunkt. Bis zum Jahr 2000 wurden 6,1 GW an Windenergieanlagen in Deutschland errichtet – alle von ihnen an Land, der Ausbau der Offshore-Windkraft erfolgte viel später. Diese sechs Gigawatt Leistung fallen mit dem Ende des Jahres 2020 aus der Förderung. Bis Ende 2025 folgen weitere zehn Gigawatt.

Post-EEG-Anlagen

Im Bioenergiebereich liegt der Fokus zunächst auf Anlagen, die feste Biomasse nutzen. Gerade die Altholzkraftwerke, die aus der Förderung fallen, stehen vor großen Herausforderungen. Und hier geht es nicht nur um die Energieerzeugung, sondern auch um einen Entsorgungsauftrag, den die Kraftwerke in Deutschland erfüllen.

Die Bereiche Biogas und Photovoltaik haben in der Breite noch mehr Zeit, sich in die Post-EEG-Phase einzufinden. In beiden Bereichen erfolgte ein intensivierter Ausbau der installierten Leistung erst ab den Jahren 2004/2005, so dass das Gros der Betreiber erst Mitte der 2020er Jahre Schritt für Schritt die Übergangsphase in die Post-EEG-Zeit gestalten muss. Für die Bioenergieanlagenbetreiber gibt es dabei – anders als im Wind- und PV-Bereich – die Option, sich erneut um eine gesetzliche Förderung zu bemühen. Entsprechende Regelungen für den Bestand hat der Gesetzgeber im Zuge des Umstiegs auf Ausschreibungen im EEG 2017 verankert.

Wem gehören die EEG-Anlagen?

Betroffen vom Auslaufen der Förderung ist eine Vielzahl von dezentralen EEG-Anlagen, die sich über ganz Deutschland verteilen. Hierzulande stehen inzwischen knapp 30.000 Windkraftanlagen an Land. Hinzu kommen rund 9.000 Biogas- und Biomethananlagen, 700 Holzheizkraftwerke, nicht zu vergessen die rund 1,5 Mio. Photovoltaikanlagen, die bereits errichtet wurden.

Hinter diesen Anlagen, die über einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Jahr 2021 ihren Vergütungsanspruch verlieren werden, steht eine Vielzahl von Akteuren. Anders als in der Zeit vor dem EEG, als die Stromerzeugung in Deutschland stark zentralisiert war, ist der Ausbau der regenerativen Energien charakterisiert durch einen stark dezentralen Einschlag. Und es sind eben nicht nur große Energiekonzerne aktiv, sondern genauso regionale Energiedienstleister und EVU, Bürgerenergiegesellschaften, Landwirte und Privatpersonen. Die Frage nach dem Erhalten des Anlagenbestands ist somit ein Stückweit auch die Frage nach dem Erhalt der Akteursvielfalt in Deutschland.

Welche Handlungsoptionen haben die Betreiber in der Post-EEG-Zeit?

Grundlegend ist für die Anlagenbetreiber die Entscheidung, ob sie den Betrieb des Stromerzeugers fortführen oder sich für einen Rückbau entscheiden. Die Grundsatzentscheidung ergibt sich aus einem ökonomischen Kalkül, das die erwarteten Erträge und Kosten aller Handlungsalternativen vergleicht. In dieses Kalkül fließt eine große Zahl von Faktoren, die sich auch von Anlage zu Anlage unterscheiden kann. Welche Erlöse sind erzielbar und welche Rolle spielt die Preisentwicklung an den Strommärkten? Welche Kosten entstehen auch nach dem Ende der EEG-Förderung, etwa für eine Nachrüstung, für Versicherungen oder für die künftige Instandhaltung? Wie verändert sich das regulatorische Umfeld? Werden neue Genehmigungen benötigt und ist es möglich, die EEG-Anlage über ein Repowering zukunftsfähig zu machen?

So sehr sich die grundlegenden Fragestellungen gleichen, so unterschiedlich sind die Antworten für Photovoltaik-, Windenergie- und Bioenergieanlagen. Für PV-Anlagenbetreiber mag die Aufrüstung zur Eigenverbrauchsanlage eine attraktive Strategie sein, der Windparkbetreiber liebäugelt womöglich mit langfristigen Stromabnahmeverträgen, die er mit Kunden im Anschluss an die EEG-Förderphase schließt. Wie solche langfristigen Stromlieferverträge funktionieren und welche Fallstricke es gibt, haben wir in einem ausführlichen Interview mit Branchenexperten herausgearbeitet, das Sie hier abrufen können. Für den Bioenergieanlagenbetreiber können optimierte Wärmekonzepte ein Teil der Lösung sein- und womöglich findet er sein Glück auch in einer Anschlussförderung, bei der er den Förderrahmen des EEG erst gar nicht verlässt.