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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes“ und zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien „im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds“ eingebracht. Das teilt der Bundestag mit. Auf rein nationaler Ebene sollen künftig geschlossene Sondervermögen auch im Bereich der Publikumsfonds aufgelegt […]

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