Die Bundesregierung hat Änderungen zum Stromsteuergesetz auf den Weg gebracht, mit denen nach Angaben des Finanzministeriums die Steuerbefreiungen für Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern und in so genannten Kleinanlagen erzeugt wird, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht neu ausgestaltet werden.
Die Anpassung sei nötig, da die Stromsteuerbefreiungen ohne Korrektur der gesetzlichen Regelungen nicht mehr gewährt werden könnten. Die EU-Kommission habe die Steuerbefreiungen bereits als Staatsbeihilfen gewertet und eine zügige Änderung angemahnt.
„Die Steuerbefreiung nach dem Stromsteuergese...
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