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Erstmals genehmungsrechtlicher Rahmen von Power-to-Gas-Anlagen erfasst

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Alle derzeit kommerziell betriebenen Power-to-Gas-Anlagen mussten für ihre Genehmigung ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchlaufen, weil andere Regelungen beispielsweise im Energierecht noch fehlen. Diese Gemeinsamkeit stellten Forscher im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit 1,3 Mio. € geförderten Projekts „Portal Green“ fest.

Wie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) mitteilte, haben die Forscher damit nach einem Jahr den ersten Meilenstein des Projekts erreicht: Es liegt nun eine Matrix vor, die verschiedene Nutzungspfade von Power-to-Gas-Anlagen strukturiert erfasst und im genehmigungsrechtlichen Rahmen einordnet.

Forscher stellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede fest

Die in Portal Green betrachteten Nutzungspfade umfassen die Einspeisung von Wasserstoff oder Methan in das Netz der öffentlichen Gasversorgung, die Rückverstromung und die Versorgung von Tankstellen und Zügen mit Wasserstoff. Ebenso berücksichtigt die Matrix den Einsatz von Power-to-Gas in der Industrie oder in Raffinerien.

Doch die Forscher stellten nicht nur Gemeinsamkeiten fest. Unterschiede ergeben sich zum Beispiel bei der Frage, ob ein Verfahren mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig war. In einigen Fällen seien auch zusätzliche Genehmigungsaspekte zum Tragen gekommen, beispielsweise aufgrund großer Gaslagermengen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert wurde. Dies habe unterschiedliche behördliche Anforderungen an die Nachweispflichten nach sich gezogen.

Nächste Schritte der Forscher

Um Antragstellern innerhalb dieses teils komplexen Rechtsrahmens eine Hilfestellung bieten zu können, soll in einem nächsten Schritt ein Leitfaden zum Umgang mit technischen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen entstehen. Aufbauend auf der nun erstellten Matrix werden die Projektpartner dabei Grobkonzepte für verschiedene Power-to-Gas-Anlagen entwickeln.

Dazu werden die Anlagen zunächst anhand ihrer technischen Parameter, Komponenten und Betriebsumgebung in Cluster eingeteilt und so Referenzfälle definiert. Auf Grundlage dieser Daten sollen schließlich die unterschiedlichen Varianten der Genehmigungsverfahren festgelegt werden. Diese Arbeiten bilden dann die Basis für das Kernstück von Portal Green: ein Leitfaden zu den relevanten Anforderungen und Genehmigungsverfahren für die jeweils unterschiedlichen Anlagentypen.

Nach Projektende soll ein Kompendium veröffentlicht werden

Das geplante Kompendium soll nach Projektabschluss am 31. Dezember 2020 im DVGW-Regelwerk gebührenfrei veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Weitere Partner sind die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH (Konsortialführer), die DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH aus Leipzig, die Bergische Universität Wuppertal und die Uniper Energy Storage GmbH aus Essen.

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