Am 1. April 2000 ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Für alle Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des Fördergesetzes in Betrieb genommen wurden, gilt das Jahr 2000 als fiktives Inbetriebnahmejahr. Der Förderzeitraum beläuft sich auf 20 Jahre ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres. Dies gilt auch für die Anlagen, die ab dem Start des EEG im Jahr 2000 an den Start gegangen sind „Mithin endet für diese Anlagen der gesetzliche Vergütungszeitraum von 20 Jahren am 31. Dezember 2020“, schreibt die Clearingstelle EEG|KWKG in einem Beitrag mit der unaufgeregten Bezeichnung „Häufige Rechtsfragen Nr. 69“....

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