Die EU berechnet die in der erst kürzlich überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie genannten Energieverbrauchszahlen mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU neu.
Diese technische Anpassung, die den voraussichtlichen Energieverbrauch der Union im Jahr 2030 betrifft, wurde jetzt von den EU-Botschaftern gebilligt, sodass sie nun rasch beschlossen werden kann.
Wie der Rat der Europäischen Union mitteilt, soll die Neuberechnung sicherstellen, dass die Union ihre Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer Energieeffizienz- und Klimaschutzziele messen kann und in der künftigen EU-27 Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten und Unternehmen besteht.
In der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie ist für das Jahr 2030 ein Kernziel der Union von mindestens 32,5 Prozent festgelegt. Dies entspricht in absoluten Werten einem Primärenergieverbrauch von höchstens 1,273 Mrd. t Rohöleinheiten (RÖE) und einem Endenergieverbrauch von höchstens 956 Mio. t RÖE in der Union mit 28 Mitgliedstaaten. Die entsprechenden Projektionen für die EU-27 ohne das Vereinigte Königreich ergeben einen Primärenergieverbrauch von maximal 1,128 Mrd. t RÖE und einen Endenergieverbrauch von maximal 846 Mio. t RÖE im Jahr 2030.
Kommission benötigt Energieverbrauchszahlen zur Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Energieeffizienzziele
Die prognostizierten Energieverbrauchszahlen in der Verordnung über das Governance-System der Energieunion wurden den Angaben zufolge in gleicher Weise aktualisiert.
Nach der Energieeffizienzrichtlinie und der Governance-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten den voraussichtlichen Gesamtenergieverbrauch bei der Festsetzung ihrer indikativen nationalen Beiträge zur Verwirklichung des EU-Kernziels für die Energieeffizienz berücksichtigen. Auch die Kommission benötigt die Energieverbrauchszahlen für die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Energieeffizienzziele.
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