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EU führt keine Strafzölle für Biodiesel aus Argentinien ein

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Die Europäische Kommission hat entschieden, doch keine rückwirkenden Strafzölle gegen die seit September 2017 importierten Biodieselmengen aus Argentinien einzuführen. Das teilte die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) mit. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission die Erhebung von Antidumpingzölle auf Einfuhren von Soja-Biodiesel aus Argentinien plötzlich beendet.

Unmittelbar darauf folgte eine Beschwerde des Europäischen Biodieselverbandes (EBB), mit der ein Ausgleichszoll eingeführt werden sollte. Dieser soll die Subventionen ausgleichen, die der argentinische Staat seiner ausführenden Biodieselindustrie gewährt. Die UFOP fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die Umsetzung dieser Maßnahmen in der Sitzung des „Trade Defence Committees“ am 3. Oktober 2018 gegenüber der Kommission durchzusetzen.

Europäische Biodieselbranche zeigt sich tief enttäuscht

Im Zusammenhang mit zunehmenden Handelsspannungen (eine ähnliche Beschwerde wird gegen stark subventionierten indonesischen Biodiesel eingereicht), „werden europäische Landwirte wieder als Geisel gehalten“, sagte Arnaud Rousseau, Präsident der European Oilseed Alliance (EOA). Da die US-Regierung zu Beginn des Jahres beschlossen hat, Ausgleichszölle gegen subventionierten Biodiesel aus Argentinien einzuführen, führe die Untätigkeit der EU-Kommission und ihre Handelsschutzpolitik zu noch größeren Lieferungen von argentinischem Biodiesel in die EU.

Biodieselimporte aus Argentinien erreichen im Juli einen Höchststand

Zwischen September 2017 und September 2018 wurden 1,5 Mio. Tonnen argentinischer Soja-Biodiesel in die EU eingeführt. Ein Höchststand sei im Juli mit 222.000 Tonnen erreicht gewesen.

Lesen Sie dazu auch:

EU beginnt Registrierung von argentinischem Biodiesel

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