Die Europäische Kommission hat eine neue befristete Dringlichkeitsverordnung vorgeschlagen, damit erneuerbare Energiequellen schneller genutzt werden können. Die anhaltende Energiekrise erfordere ein sofortiges und gezieltes Handeln, um den REPowerEU-Plan schneller umzusetzen, betont die Kommission in einer Mitteilung. Dem Vorschlag zufolge sollen die Erneuerbaren in der EU den Status des übergeordneten öffentlichen Interesses erhalten. Gestärkt werden sollen durch beschleunigte Prozesse insbesondere die Solarenergie, das Repowering und die Wärmepumpentechnologie. (Quelle für Symbolbild: ContextCrew)
Am 20. und 21. Oktober 2022 hat der Europäische Rat eine rasche Vereinfachung von Genehmigungsverfahren gefordert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Bereits im REPowerEU-Plan wurden Maßnahmen zur Verbesserung der langwierigen und komplexen Verwaltungsverfahren vorgeschlagen, da diese das Investitionstempo verlangsamen und umfassende Investitionen in erneuerbare Energien und die damit verbundene Infrastruktur behindern. „Seitdem hat sich die Lage auf den Energiemärkten jedoch weiter verschlechtert, was dringende Maßnahmen erforderlich macht.“ Aus diesem Grund schlägt die Kommission neue Maßnahmen in Form einer Verordnung des Rates auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV vor.
Der neue Vorschlag ergänze frühere Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Lage auf den Energiemärkten und zur Beschleunigung der Energiewende. Er gilt den Angaben zufolge für ein Jahr und deckt die Zeit ab, die in allen Mitgliedstaaten für die Annahme und Umsetzung der derzeit von den Mitgesetzgebern erörterten Erneuerbare-Energien-Richtlinie benötigt wird. „Er zielt auf spezifische Technologien und Projektenarten ab, bei denen das Potenzial für eine schnelle Nutzung am höchsten und die Auswirkungen auf die Umwelt am geringsten sind und die vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland und der Tatsache, dass die Energieversorgung als Waffe eingesetzt wird, zu unserer Energieversorgungssicherheit beitragen können.“
Nach dem Vorschlag würde davon ausgegangen, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind. „Damit könnten neue Genehmigungsverfahren im Hinblick auf bestimmte im EU-Umweltrecht vorgesehene Ausnahmen mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Prüfung profitieren“, heißt es aus Brüssel. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag der Anwendungsbereich bestimmter Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie der EU präzisiert, um bei bestimmten Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien Engpässe im Genehmigungsverfahren zu beseitigen.
Solarenergie
„Solarenergie ist eine kostengünstige erneuerbare Strom- und Wärmequelle, die rasch eingeführt werden kann, was den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen unmittelbar zugutekommt“, betont die EU-Kommission. Deutlich schnellere Genehmigungsverfahren würden vor dem Hintergrund der derzeitigen Strompreisvolatilität dazu führen, dass die Installation von Solaranlagen auf künstlichen Strukturen, z. B. Gebäuden, schneller erfolge. „Die Kommission schlägt daher für das Genehmigungsverfahren für Solarenergieanlagen und die zugehörigen Speicheranlagen und Netzanschlüsse am selben Standort eine Frist von höchstens einem Monat vor, sofern sie nicht auf gewachsenem Boden installiert werden.“
Die vorgeschlagene Verordnung des Rates befreit diese Anlagen zudem von der Notwendigkeit zur Durchführung bestimmter Umweltprüfungen. Die Nutzung des Konzepts der „stillschweigenden Genehmigung“ in den einschlägigen Genehmigungsverfahren zielt darauf ab, den Einsatz von Kleinanlagen zu fördern und zu beschleunigen.
Repowering von Kraftwerken für erneuerbare Energien
Das Repowering bestehender umweltfreundlicher Kraftwerke birgt laut Kommission ein erhebliches Potenzial, die Stromerzeugung aus allen erneuerbaren Energiequellen rasch zu steigern. Dadurch verringern sich sowohl der Gasverbrauch als auch die Notwendigkeit, neue Standorte auszuweisen. Mit dem vorgelegten Vorschlag wird das Genehmigungsverfahren für das Repowering von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien gestrafft, da innerhalb der neuen Frist von höchstens sechs Monaten auch alle einschlägigen Umweltprüfungen durchzuführen sind.
„Der Vorschlag sieht ferner vor, dass sich die Umweltprüfungen auf die Bewertung der potenziellen Auswirkungen beschränken sollten, die sich im Vergleich zum ursprünglichen Projekt aus der Änderung oder Erweiterung ergeben.“ Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse in Fällen eingeführt, in denen sich die Gesamtkapazität durch das Repowering gegenüber dem ursprünglichen Projekt um nicht mehr als 15 Prozent erhöht.
Wärmepumpen
Wärmepumpen seien eine Schlüsseltechnologie für die Erzeugung von Wärme und Kälte aus Umgebungsenergie und verfügten über ein erhebliches Potenzial, den Verbrauch von Gas bei der Wärmeversorgung sowohl in der Industrie als auch in Gebäuden zu verringern. „Um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen, werden die Genehmigungsverfahren durch Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten sowie eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen gestrafft“, heißt es von Seiten der EU-Kommission weiter.
„Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien trägt neben der Diversifizierung unserer Energieversorgung und dem Sparen von Energie zum Plan der EU bei, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden“, heißt es in der Mitteilung der Kommission zur Begründung des Vorstoßes. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien verringere sich der Bedarf der EU an fossilen Brennstoffen in den Bereichen Stromerzeugung, Wärme- und Kälteversorgung, Industrie und Verkehr sowohl kurzfristig als auch in Zukunft. „Dank der niedrigen Betriebskosten kann ein höherer Anteil erneuerbarer Energiequellen im Energiesystem der EU dazu beitragen, die Energiekosten zu senken.“
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