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EU-Parlament beschließt ehrgeizigere Klimaschutzziele

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Um beim Klimaschutz voranzukommen, setzt sich die Europäische Union bei der Energieeffizienz und bei den erneuerbaren Energien ehrgeizigere Ziele. Bis 2030 sollen die Energieeffizienz um 32,5 Prozent gesteigert und der Verbrauch insgesamt deutlich gedrückt werden, gemessen am Stand von 1990. Dieses Ziel soll durch jährliche Einsparungen von 0,8 Prozent in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erreicht werden.

Außerdem soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf knapp ein Drittel (32 Prozent) steigen. Entsprechende neue EU-Richtlinien hat das Europaparlament jetzt mit einer großen Mehrheit verabschiedet, und beide Ziele sollen bis 2023 überprüft werden. Diese Ziele können nur angehoben, nicht gesenkt werden, heißt es seitens des Parlamentes.

Durch die Steigerung der Energieeffizienz sollen die Europäer ihre Energiekosten senken. Darüber hinaus werde Europa seine Abhängigkeit von externen Lieferanten von Öl und Gas verringern, die lokale Luftqualität verbessern und das Klima schützen, so das Parlament. Erstmals seien die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, spezifische Energieeffizienzmaßnahmen zugunsten von Energiearmut Betroffener zu ergreifen.

Auch mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien soll mehr Klimaschutz erreicht werden. Gemeint ist sowohl Ökostrom aus Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse als auch erneuerbare Energien zum Heizen und Kühlen sowie für den Verkehr. Die neuen Regeln sollen es Bürgern zudem leichter machen, erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch zu erzeugen, zu speichern und Überschussprodukte zu verkaufen.

Auch Beschluss zur Verwirklichung der Energieunion gefasst

Das Parlament hat auch einen Beschluss zur Verwirklichung der Energieunion gefasst. Demnach muss jeder Mitgliedstaat bis zum 31. Dezember 2019 und danach alle zehn Jahre einen zehnjährigen „integrierten nationalen Energie- und Klimaplan“ mit nationalen Zielen, Beiträgen, Strategien und Maßnahmen vorlegen.

Sobald der Rat die Vereinbarung förmlich angenommen hat, werden die neuen Regeln im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Elemente der Richtlinien zu den erneuerbaren Energien und zur Energieeffizienz spätestens 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. (Eigener Bericht/MBI/dpa).

EU-Parlament einigt sich für 2030 auf 14 Prozent Erneuerbare im Verkehrsbereich

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