Die EU hat die Überarbeitung ihres Rahmens für die Energiepolitik abgeschlossen. Damit sind die regulatorischen Voraussetzungen für den Übergang zu sauberer Energie gegeben, und die Europäische Union wird auf den Weg zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris gebracht. Das teilte der Rat mit, der jetzt die vier verbleibenden Dossiers des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer” (Clean Energy Package) angenommen hat.
Zu den jetzt verabschiedeten neuen Gesetzen gehören eine Richtlinie und eine Verordnung über den Elektrizitätsmarkt der EU im Hinblick auf eine stärker vernetzte, flexiblere und verbraucherfreundlichere Gestaltung dieses Markts. Mit der Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor wird die Stromversorgungssicherheit in Krisensituationen gewährleistet.
Zudem umfasst das Paket eine Überarbeitung der Rolle und Arbeitsweise der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER). Die Annahme der vier Rechtsakte ist der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Sie treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
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Richtlinie und Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt
Mit dem neuen Regelungsrahmen für den Elektrizitätsmarkt der EU soll dieser wettbewerbsfähig, verbraucherfreundlich und flexibler werden. Die Verbraucher sollen mehr Rechte erhalten, und ihre Marktteilnahme als aktive Kunden werde erleichtert. Die Möglichkeit für Stromanbieter, ihre Preise selbst festzulegen, wird Marktverzerrungen einschränken, zu mehr Wettbewerb führen und die Verbraucherpreise senken, heißt es seitens des Rates.
Aufgrund der neuen Vorschriften über den Handel und die Bilanzkreisverantwortung werde es möglich sein, eine fluktuierende Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromsystem einzubeziehen. Schließlich enthalten die neuen Vorschriften auch einen neuen Rahmen für Kapazitätsmechanismen mit einem Emissionsgrenzwert von 550 g CO2 aus fossilen Brennstoffen je kWh Strom.
Risikovorsorge im Elektrizitätssektor
Der neue Rahmen zur Vorsorge für Stromversorgungskrisen sowie zu deren Prävention und Bewältigung soll die Energieversorgungssicherheit in der gesamten EU stärken. Die neue Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, auf der Grundlage regionaler und nationaler Krisenszenarien Risikovorsorgepläne zu erstellen.
Darüber hinaus ist eine engere Zusammenarbeit und eine leichtere gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten im Falle einer Stromversorgungskrise vorgesehen.
ACER
Die Rolle und Funktionsweise der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) werden in einer neuen Verordnung aktualisiert. Dies umfasst eine Überarbeitung der Aufgaben und Zuständigkeiten ihres Direktors und ihres Regulierungsrates. Zudem wird die unterstützende Rolle der ACER bei der regulatorischen Aufsicht über europäische Stellen im Energiebereich gestärkt.
Die Europäische Kommission legte bereits im November 2016 ihr Paket mit Vorschlägen zum Thema „Saubere Energie für alle Europäer” vor Das Paket umfasst acht Rechtsakte, die dazu beitragen, die Energieunion zu gestalten und die Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen. Nachdem bereits vier Rechtsakte in Kraft getreten sind, wird das Clean Energy Package mit der jetzigen Annahme der verbleibenden vier Rechtsakte vervollständigt, so der Rat.
Bereits verabschiedet wurden im Rahmen des Pakets Gesetzesvorhaben zur Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie, der Richtlinie für erneuerbare Energie und der so genannten Governance-Verordnung zu Energiepolitik und Klimaschutz.