Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßt, dass in der langjährigen Streitfrage zwischen der EU Kommission und der Bundesregierung um die beihilferechtliche Einordnung des deutschen Kraft Wärme Kopplungsgesetzes (KWKG) mit der Urteils-Verkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun Klarheit geschaffen wurde. Die KWK-Umlage des KWKG gilt demnach nicht als Beihilfe.
„Das Urteil des EuGH stärkt die Position der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung vergleichbarer Förderinstrumente und entspricht der Einordnung von 2024 durch das Europäische Gericht“, sagt B.KWK-Hauptgeschäftsführeri...
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