Müssen Netzbetreiber den Strom von Müllverbrennungsanlagen vorrangig ins Netz einspeisen? Mit dieser Frage hat sich zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Doch weil die Rechtslage nicht eindeutig ist, hat der BGH den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung gebeten. Branchenvertretern zufolge könnte die Grundsatzentscheidung des EuGH weitreichende Konsequenzen für den europäischen Waste-to-Energy-Sektor haben und weit über die Frage des Einspeisevorrangs hinausgehen. Demnach könnte die Entscheidung in Luxemburg sowohl die Fernwärmeversorgung als auch die Wasserstoffe...
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