Baden-Württemberg hat Anfang Februar ein novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. „Das EWärmeG erkennt biogenes Flüssiggas erstmalig auch im Gebäudebestand als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien an“, betont das Unternehmen Primagas. Der seit 2015 erforderliche Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien könne nun deutlich einfacher erreicht werden. In neuen Heizanlagen erhöht sich dieser Anteil nach heutigem Stand gemäß Gebäudeenergiegesetz ab 1. Januar 2024 auf 65 Prozent.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 hat den regenerativen Energie...
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