Mit einer Flexibilisierung der Quotenerfüllung will das Bundesumweltministerium (BMU) ein potenzielles Marktrisiko für Biokraftstoffhersteller entschärfen. Zwar lassen sich Biokraftstoffmengen, die das Treibhausgas-Quotenziel für 2019 übererfüllen, nicht auf das von der EU für das Jahr 2020 vorgegebene Quotenziel übertragen. Grund ist, dass die EU-Gesetzgebung eine Anrechenbarkeit von übertragenen Mengen nicht vorsieht. Der BMU-Referentenentwurf der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) eröffnet jedoch die Möglichkeit, Überschussmengen aus den Jahren 2019 und 2020 auf das Jahr 20...
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