Der Verdacht, dass fälschlicherweise als fortschrittlicher Biokraftstoff im Sinne der Erneuerbare-Energie-Richtlinie II (RED II) deklarierter Biodiesel aus China in die EU importiert wurde, wird strafrechtlich nicht verfolgt. Die dazu eingeschaltete Staatsanwaltschaft Bonn habe das Verfahren eingestellt, weil sie keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat sah, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. (Nachweis für Beitragsbild: Travel mania / stock.adobe.com)
Die Nachhaltigkeitsnachweise der Wi...
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