Wie und in welchem Ausmaß die Bundesregierung die Erforschung, Erprobung und Herstellung von synthetischen Kraftstoffen fördert, möchte die FDP-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/5822) erkundigen sich die Abgeordneten außerdem, wie die Bundesregierung synthetische Kraftstoffe als Technologie für die CO2-Emissionsvermeidung in Deutschland bewertet und ob aus Sicht der Regierung die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen in Deutschland unter Nutzung der bestehenden Tankstellen- und Speicherinfrastruktur möglich ist.
Die FDP sieht in synthetischen Kraftstoffen eine umweltfreundliche Option für die Weiternutzung des Verbrennungsmotors und als Energiespeicher. Denn die sogenannten E-Fuels können durch Power-to-X-Verfahren aus erneuerbarem Strom und CO2 gewonnen werden. Die Verwendung erneuerbarer Kraftstoffe und die Verwendung von zum Erzeugungszeitpunkt überschüssigen Stroms stelle dabei eine Win-win-Situation dar, so die FDP. Da in einigen Sektoren Kraftstoffe mit besonders hoher Energiedichte benötigt werden, etwa in der Luft- und Seefahrt, und eine alleinige Festlegung auf Elektromobilität als Antriebskraft der Zukunft Probleme beinhalte, sieht die FDP die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen als „eine Gelegenheit, Mobilität zeitnah nachhaltig und innovativ zu gestalten“.
AfD fordert Gleichstellung mit Elektrofahrzeugen
Auch die AfD beurteilt synthetische Kraftstoffe als förderungswürdig und setzt sich folglich für Steuervorteile ein. In einem Antrag (Drucksache 19/6007) fordert die AfD eine Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen. Die AfD-Abgeordneten verweisen darauf, dass Elektrofahrzeuge aufgrund ihrer besonderen Umweltverträglichkeit von der Kraftfahrzeugsteuer und der Energiesteuer befreit sind. Bei Lkw gelte ferner eine Befreiung der Mautpflicht.
Nach Ansicht der AfD sind jedoch noch eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar. So etwa der Betrieb von Verbrennungsmotoren mit sogenannten E-Fuels (synthetisch hergestellten Kraftstoffen) oder auch der Betrieb mit Biokraftstoffen. Diese Antriebsarten weisen der AfD zufolge gegenüber dem Elektroantrieb keinerlei schlechtere Umweltauswirkungen auf und hätten zusätzlich den Vorteil, bei der Versorgung der Fahrzeuge auf das vorhandene Tankstellennetz zurückgreifen zu können.
Nach Ansicht der Afd sind Gesetzesänderungen notwendig
Vor diesem Hintergrund fordert die AfD die Bundesregierung dazu auf, das Energiesteuergesetz so zu ändern, „dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde.“ Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, „sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können“, fordern die Abgeordneten.
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