Den Weg für die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Anwohnern an Windkraftanlagen hat im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht geebnet. Die Richter urteilten im Fall von Mecklenburg-Vorpommern, dass eine „Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig“ ist. Jetzt wollen unter anderem Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen, allerdings mit unterschiedlichen Modellen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergab. Bremen prüft derzeit noch Regelungen zur verpflichtenden Beteiligung,...
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