Der Bundesverband Bioenergie (BBE) warnt vor einer rückwirkenden Treibhausgasminderungspflicht. Die mit der Überarbeitung der RED II geplante Regelung drohe den Vertrauens- und Investitionsschutz zu unterlaufen. Dies würde besonders den Fortbestand für Biogasanlagen gefährden und zusätzlichen Aufwand und Kosten für die landwirtschaftlichen Biogasanlagen, aber auch für Holzenergieanlagen verursachen, heißt es in einer Stellungnahme des BBE. „Anstatt des nötigen Ausbaus der erneuerbaren Energien droht durch rückwirkende Verpflichtungen ein Abbau an erneuerbarer Energiebereitstellung. Hier müssen...
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