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Flexibilisierung nicht behindern: bne fordert eine Strukturreform der Verteilnetzentgelte

Fixes Netzanschlussentgelt als Infrastrukturbeitrag der Liegenschaft

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Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat sich für eine Strukturreform der Verteilnetzentgelte ausgesprochen. Mit einer entsprechenden Reform werde die Flexibilisierung nicht behindert und die erwünschte Eigenerzeugung führe nicht zu Verwerfungen in der Kostenverteilung, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Derzeit ergeben sich die Verteilnetzentgelte für Gewerbekunden aus einer Kombination aus Arbeitspreis und Leistungspreis; für private Kunden fällt eine Kombination von Grundgebühr und Arbeitspreis an. Stattdessen schlägt der bne ein fixes Netzanschlussentgelt als Infrastrukturbeitrag der Liegenschaft vor. So gelinge es, dass Stromkunden genau die Kosten tragen, die sie durch die Beanspruchung des Netzes auch hervorrufen.

„Die Nutzung des Verteilnetzes erhält somit einen Preis, der es ermöglicht, die Nachfrage flexibel an dem Angebot aus erneuerbarer Erzeugung anzupassen“, führt Busch aus. Ergänzend werde ein Preissystem benötigt, das Stromverbraucher belohnt, die sich künftig netzdienlich verhalten und so die Kosten deutlich zu senken. Für einen solchen Flexibilitätsmechanismus sei die zukünftige Umsetzung der Verordnungsermächtigung des § 14a EnWG und die Neuausrichtung der § 19 Abs.2 S.1 StromNEV (atypische Netznutzung) und § 19 Abs.2 S.2 StromNEV ein wichtiger Schritt nach vorne. Mit klug gesetzten Rahmenbedingungen lassen sich, so Busch, Verwerfungen für einzelne Verbrauchsgruppen und Brüche für die Netzbetreiber vermeiden.

Nicht von der aktuellen Entwicklung blenden lassen

Im kommenden Jahr werden die Verteilnetzentgelte im Durchschnitt leicht sinken. Allerdings dürfe man sich, so der bne-Geschäftsführer, von der aktuellen Entwicklung nicht blenden lassen. Einerseits werde ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Netzentgelte ausgelagert und über eine neue Umlage vorrangig auf die Haushaltskunden verlagert. Zudem werde durch die Kreation einer neuen Umlage das völlig verfehlte Phänomen des Umlagen-Pancakings auf den Strom weiter verschärft.

Eine Analyse des Energiedienstleistungsunternehmens ene’t GmbH vom 15. Oktober betrachtet die bisher veröffentlichten Entgelte für über 77 Prozent der bundesdeutschen Fläche. Die Untersuchung zeigt u.a. am Beispiel eines Haushalts mit einem Jahresstrombedarf von 3.200 kWh auf, in welchen Netzgebieten es zu deutlichen Anpassungen der Verteilnetzentgelte nach oben oder unten kommt: Die Analyse hat sinkende Entgelte in 7.364 und damit fast zwei Dritteln aller Postorte beobachtet, unveränderte in 28. Dabei sei allerdings zu beachten, dass alle bisher veröffentlichten Entgelte den Status „vorläufig“ haben und die verantwortlichen Netzbetreiber die Höhe der Verteilnetzentgelte noch bis zum Jahreswechsel ändern können.

Verteilnetze haben Schlüsselrolle für die Sektorkopplung

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung von Ökostrom fürs Heizen und für die Mobilität machen es notwendig, dass das Stromnetz weiter ausgebaut wird. Hierbei kommt den Verteilnetzbetreibern eine Schlüsselposition zu, so der bne.

An das Verteilnetz sind sowohl die meisten Erneuerbare-Energien-Anlagen angeschlossen, als auch die für die Sektorkopplung dienlichen Wärmepumpen, Elektromobile und Power-to-X-Anlagen. Betrieb, Wartung und Ausbau des Verteilnetzes finanzieren die Stromkunden über die Netzentgelte, die Teil des Strompreises sind.

Offshore-Umlage erschwert den Anreiz für netzdienliches Verhalten

2019 wird es mit der so genannten Offshore-Netzumlage eine weitere Komponente des Strompreises geben. Damit zahlen alle Stromkunden die gesamte Netzanbindung der Windparks auf hoher See gesondert. Bisher waren diese Kosten im Preisbestandteil „Übertragungsnetzentgelt“ enthalten gewesen. Im kommenden Jahr wird dieser Preisbestandteil als separate Umlage ausgewiesen und 0,416 ct pro kWh betragen.

Die Umlage betrifft vor allem private Stromkunden, da viele Industriekunden weitestgehend von der Umlage befreit sind. bne-Geschäftsführer Busch kritisiert die neue Umlage: „Um netzdienliches Verhalten anzureizen, sollten Stromkunden die Netzkosten entsprechend ihrer Netznutzung tragen. Doch die Offshore-Netzumlage geht genau in die falsche Richtung und ist eine Umverteilungsmaschine zu Lasten privater Stromverbraucher.“

Die Energiewende findet im Verteilnetz statt: 3 Trendaussagen der BBH-Studie

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