Ein Gutachten der Kanzlei von Bredow Valentin Herz mit Unterstützung des Fachverbands Biogas und des Netzwerks Flexperten schürt Zweifel daran, dass die Formulierung des §50a im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 verfassungsgemäß ist. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass der in letzter Minute des Gesetzgebungsverfahrens angepasste § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 nicht nur „äußerst unglücklich formuliert und einer Auslegung kaum zugänglich“ sei, sondern gegen das Rückwirkungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
Die Rechtsfolge der einzig praktikablen Auslegung scheine, das...
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