Die flexible Netznutzung sollte direkt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt werden. Hier könnte der gesetzliche Anspruch des Anlagenbetreibers auf flexible Netznutzung mit klaren Kostenregeln und Rechtsfolgen verankert werden, heißt es von Seiten des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). „Ein bundeseinheitlicher Standard, der direkt im EEG verankert wird, ist dabei besser geeignet als individuelle Netzanschlussvereinbarungen.“
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigten deutlich, dass individuell „verhandelte“ flexible Netzanschlussverträge, sogenannte FCAs, kaum zustande käme...
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