Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) sieht in dem an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch Klarstellungsbedarf, um die mit Flüssiggas und Bio-LPG verknüpften Chancen besser zu nutzen.
Flüssiggas könne jenseits des Erdgasnetzes erheblich zur Emissionssenkung beitragen. Zudem müsse Bio-LPG als neue Energieform explizit mit aufgenommen werden, erklärte der Verband in einer Mitteilung.
„Der Energieträger Flüssiggas und seine Potenziale sollten im derzeit kursierenden Arbeitsentwurf des GEG besser integriert werden“, so der Verbandsvorsitzende Rainer Scharr. In der Quartiersversorgung dürfe Flüssiggas nach dem aktuellen Stand nicht mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 eingesetzt werden. Dies bedeute eine Benachteiligung gegenüber Erdgas und sei durch die Emissionswerte nicht zu rechtfertigen. „Gerade im ländlichen Raum fernab des Gasnetzes bietet sich das leitungsunabhängige Flüssiggas als schadstoff- und CO2-arme Alternative an“, betont Scharr.
Überrascht sei man zudem, dass Bio-LPG nicht aufgeführt sei, obwohl die zu 100 Prozent biogene neue Energieform bereits auf dem deutschen Markt angeboten werde und konventionelles Flüssiggas ohne weitere Aufbereitung ersetzen könne. Es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass der Entwurf die Anrechnung gasförmiger Biomasse beim Einsatz in KWK-Anlagen mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 ermögliche und die Abrechnung über ein Massenbilanzsystem vorsehe.
„Die im Entwurf enthaltene Definition der gasförmigen Biomasse muss allerdings dahingehend präzisiert werden, dass sie Bio-LPG mit einschließt“, forderte Scharr. Kritisch sehe der DVFG auch, dass der Entwurf nicht am Wärmenetz-Anschlusszwang rüttle, der auf den weit gefassten Länderkompetenzen im bisherigen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz basiere. Hier sei eine verbindliche Regelung mit alleiniger Kompetenz des Bundes zu bevorzugen, so Scharr.