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FNR fördert Forschung zur sauberen Biomassefeuerung in kleinen Anlagen

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Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) ruft zur Einreichung von Forschungsprojekten zur sauberen Verbrennung fester Biomasse in Kleinfeuerungsanlagen mit sehr geringen Schadstoffemissionen auf. Wie die FNR mitteilte, sollen im Rahmen der Projekte wissenschaftlich fundierte Grundlagen sowie zukunftsfähige Konzepte für die genehmigungsfähige Bereitstellung und Nutzung von Wärme aus Biomasse entwickelt werden. Projektvorschläge können bis zum 31. März 2020 bei der FNR eingereicht werden.

Ein hoher Innovationsgehalt der Projektideen und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden Forschungsarbeiten sind Grundvoraussetzungen für eine Förderung. Zudem sollen ausschließlich Projekte initiiert werden, die die Markterfordernisse im Blick haben und entsprechend ausgerichtet sind. Vorhaben zur Grundlagenforschung ohne direkten Anwendungsbezug sind folglich nicht förderfähig.

Kleinfeuerungsanlagen stehen in der Kritik

Hintergrund der Forschungsförderung ist, dass Schadstoffemission von kleinen Biomassefeuerungen mit Holzbrennstoffen, insbesondere im Winter unter erschwerten Ableitbedingungen in dicht bewohnten Ortschaften, im Fokus der Kritik stehen. Nachbarschaftsbeschwerden, Konflikte und nicht zuletzt Verbote der Biobrennstoffnutzung stehen der FNR zufolge an der Tagesordnung und stellen ein erhebliches Hemmnis der nachhaltigen Biomassenutzung für Energiezwecke dar.

EU-Emissionsrichtlinien sorgen für strengere Auflagen

Trotz geltender Verordnungen mit scharfen Emissionsanforderungen sind Umweltbelastungen durch kleine Biomassefeuerungen, insbesondere in Wohngebieten, der FNR zufolge nicht auszuschließen. Kurz- und mittelfristig werden neue, allgemein gültige EU-Emissionsrichtlinien für kleine Biomassefeuerungsanlagen, wie beispielsweise die Ökodesign-Richtlinie (RL) für Kleinfeuerungen (RL der EU 2015/1185 vom 24. April 2015 und RL der EU 2015/1189 vom 28. April 2015) eingeführt. Damit werden für kleine Biomassefeuerungen unter anderem neue Regelungen zu den Emissionsbereichen Stickoxide und organische gasförmige Verbindungen (OGC), die zurzeit im Rahmen der 1. BImSchV nicht limitiert sind, eingeführt.

Neuregelungen stellen Herausforderungen für Kleinanlagen dar

Diese Regelungen stellen zum Teil eine erhebliche Herausforderung für die Biomasseverbrennungstechnik im untersten Leistungsbereich dar. Die bereits limitierten Schadstoffemissionen wie zum Beispiel Staubemission und Kohlenmonoxid müssen weiter reduziert werden, um Umweltvorgaben bezüglich der Belastung von Wohngebieten zu erfüllen und etwaige Einsatzverbote für Biobrennstoffe zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund werde beispielsweise zurzeit über eine Verschärfung der Anforderungen der 1. BImSchV bezüglich der Ableitbedingungen von Kleinfeuerungsanlagen in Wohngebieten diskutiert.

Effektive Maßnahmen zur umfassenden Emissionsminderung gesucht

Bei automatisch und handbeschickten Biomasseheizungen und -Einzelraumfeuerungen im unteren Leistungsbereich bestehe folglich ein erhebliches Risiko, dass nach der Einführung der EU-Regelungen nicht bei allen neu in Betrieb genommenen Anlagen die Emissionsanforderungen sowie die Vermeidung von Umweltbelastungen in Wohngebieten sicher und dauerhaft eingehalten werden können. Umgehende, effektive Maßnahmen zur umfassenden Emissionsminderung im Bereich Kleinst-Biomassefeuerungsanlagen und ein koordiniertes Vorgehen zur Umsetzung seien notwendig, um eine künftige, effiziente und emissionsarme Nutzung von Biomasse im Wärmesektor abzusichern. Um dieses Ziel möglichst kurzfristig zu erreichen, wurde nach Empfehlungen des Lenkungsausschusses „Feste Bioenergieträger“ unter der Leitung der FNR dieser Aufruf veröffentlicht.

Der vollständige Aufruf findet sich unter https://www.fnr.de/fileadmin/fnr/pdf/2019/Aufruf_Nachwuchsgruppen_01.pdf.

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