Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) startet in das vorbereitende Verfahren. „Im vorbereitenden Verfahren werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind“, heißt es in einer Mitteilung des BMWK. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben wollen, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen. Die Bekanntmachung dazu ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das vorbereitende Verfahren dauert den Angaben zufolge zwei Monate.
„Mit diesem mode...
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