Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat in einem offenen Brief an Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier eine neue BAFA-Förderung für Stromspeicher vorgeschlagen. Das aktuelle KfW-Förderprogramm läuft im Dezember aus. Die DGS verweist auf ein von der HTW Berlin unter Prof. Volker Quaschning entwickeltes Konzept für eine BAFA-Förderung, die einfach umsetzbar und ab dem kommenden Jahr in der Lage sei, die Anzahl der neuen Stromspeicher in Deutschland weiter zu steigern.
Zwar seien inzwischen 100.000 Solarstromspreicher installiert, der Zubau reiche aber „bei weitem nicht aus, um in kurzer Zeit eine große Zahl von Speichern für die Energiewende aufzubauen, die dann als Puffer für die Stromerzeugung aus Sonne und Wind dienen können“, gibt die DGS zu bedenken.
Kopplung von Förderung an KfW-Kredit Gegenstand von Kritik
Um die Zahl neuer Speicherbatterien zu erhöhen, müsse weiter eine Förderung gewährt werden. Die aktuell noch laufende Finanzierung durch die KfW sei indes von vielen Kunden und Handwerkern als zu bürokratisch kritisiert worden. Zudem war die Kopplung der auslaufenden Förderung an einen KfW-Kredit Gegenstand vielfacher Kritik.
Das Fördermodell der HTW arbeitet mit einem Pauschalzuschuss, der – wie für andere Haus- und Heizungstechnik – über die BAFA ausgereicht werden soll. Wenn ein Stromspeicher zusätzlich mit einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein Elektroauto ausgestattet wird, erhöhe sich der Betrag, den der Kunde als Förderung erhält. „Insgesamt also ein sehr einfaches Modell und gleichzeitig die Nutzung eines bewährten Ausreichungsverfahrens“, so die DGS weiter.
Vorschlag sieht Basisförderung von 250 € pro kWh Speicherkapazität vor
Konkret schlägt die DGS auf der Grundlage des HTW-Modells eine Basisförderung von 250 €/kWh Speicherkapazität vor, wobei maximal ein Viertel der Investitionskosten durch die Förderung gedeckt werden sollen und ein maximaler Förderbetrag von 1.500 € festgelegt wird. Hinzu kommt in dem Vorschlag eine Innovationsförderung von 1.000 € bei einer prognosebasierten und netzdienlichen Speicherladung. Bei Kombinationen mit lastmanagementfähigen Ladestationen für E-Autos oder Wärmepumpen soll ein Bonus von 500 € gewährt werden.
Eine in dieser Weise ausgestaltete Fortsetzung der Förderung habe auch technisch Vorteile. So könne wie bisher die Netzdienlichkeit von Speichern als Förderbedingung beibehalten werden. „Es ist dann sichergestellt, dass neue Speicher bei Spitzen im Stromnetz den Netzbetrieb unterstützen und nicht dagegen arbeiten.“ Auch das sei für DGS und HTW ein starkes Argument, wenn zukünftig immer mehr Solar- und Windstrom im Stromnetz ist.
Die HTW Berlin hat einen Vorschlag für eine BAFA-Förderung von Solarspeichern entwickelt. Die Hintergründe des Vorschlags:
► Ausgehend von einer Betriebsdauer von bis zu 20 Jahren müssen ab 2030 mindestens 400.000 PV-Speichersysteme pro Jahr in Deutschland errichtet werden. Damit würden im Jahr 2050 rund 8 Mio. Solarspeicher zur Verfügung stehen, eine Zahl, die Prof. Quaschning von der HTW Berlin aus Klimaschutzaspekten für erforderlich hält.
► 2018 werden schätzungsweise lediglich 40.000 Solarstromspeicher installiert.
► Eine zentrale Voraussetzung für die Verzehnfachung des jährlichen Zubaus ist ein wirtschaftlicher Betrieb der PV-Speichersysteme, „der jedoch derzeit nicht gegeben ist“.
► Durch den zunehmenden Einsatz von Solarstromspeichern könnten Skaleneffekte zur Halbierung der Systemkosten beitragen.
► Ohne Förderung der Speichersysteme werden in absehbarer Zeit die Systemkosten der Solarstromspeicher inkl. Installation nicht unter 500 €/kWh fallen.
„Die Finanzierung der Förderung sollte auch unproblematisch sein“, so Jörg Sutter vom Bundespräsidium der DGS, „erhält der Bund doch derzeit erhebliche Mehreinnahmen aus den CO2-Zertifikaten, die in den Klima- und Umweltfonds der Bundesregierung fließen.“
https://www.contextcrew.de/was-mache-ich-mit-meiner-eeg-anlage-nach-dem-ende-der-foerderzeit/