Die Europäische Kommission hat eine mit 63 Mrd. Euro ausgestattete französische Beihilferegelung genehmigt, mit der die Erzeugung von Offshore-Windenergie gefördert werden soll. Sie wurde gemäß der Regelungen des CID-Beihilferahmen genehmigt, teilte die Brüsseler Behörde mit. Die Regelung hat eine Laufzeit von 25 Jahren.
Im Rahmen der Regelung sollen der Bau und Betrieb von elf Offshore-Windparks in der Nordsee, im Atlantik und im Mittelmeer unterstützt werden. Die Windparks sollen eine Gesamtkapazität von bis zu 11,1 GW haben und jährlich bis zu 47,8 TWh Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen, was etwa 10,6 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs Frankreichs entspricht.
Die Beihilfe soll im Wege einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibung vergeben werden, die Frankreich durchführen wird. Sie soll im Rahmen zweiseitiger Differenzverträge in Form einer variablen Prämie gewährt werden, die durch den Vergleich eines im Gebot des Beihilfeempfängers festgelegten Referenzpreises mit dem Marktpreis für Strom errechnet wird. Wenn der Marktpreis unter diesem Gebotspreis liegt, erhält der Beihilfeempfänger eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen den beiden Preisen, und wenn der Marktpreis über dem Referenzpreis liegt, muss der Beihilfeempfänger die Differenz zwischen den beiden Preisen an die französischen Behörden abführen.