Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht – der Staatsrat in Paris – hat die Regeln zur Lärmmessung bei Windenergieanlagen gekippt. Mit seiner Entscheidung hat der Staatsrat auf die Klage von 15 Verbänden und Vereinen hin drei Erlasse zur Bestimmung der Lärmbelästigung von Windparks für unzulässig erklärt und aufgehoben. Windkraftgegner sehen ihre Rechte dadurch gestärkt. Die Branche sieht das ganz anders. (Beitragsbild: Martin Mecnarowski / stock.adobe.com)
Das Gericht hat aus formellen Gründen drei Erlasse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 aufgehoben, die die Regeln festlegen, nach denen die ...
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