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Freiflächen-Solar: Höchstwert in Ausschreibungen steigt auf 7,37 ct/kWh

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Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Freiflächen-Solaranlagen auf 7,37 ct/kWh festgelegt. „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein.“

Die neue Festlegung gilt für Freiflächen-Solaranlagen (Solaranlagen des ersten Segments). Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen. Die gestiegenen Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.

Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur entsprechend erweitert. Die Bundesnetzagentur hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hatte die Bundesnetzagentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen und nun erneut bei Freiflächen-Solaranlagen Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

Die Bundesnetzagentur strebt an, „auch bei weiteren Technologien“ in den Ausschreibungen für ausgewogene Rahmenbedingungen zu sorgen, heißt es. Zuletzt hatte auch die Bioenergiebranche gefordert, dass die Höchstsätze in den Ausschreibungen angehoben werden.

Die Festlegung des Höchstwerts kann hier abgerufen werden.

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