Der Speicherhersteller E3/DC verzichtet auf die Anwendung einer umstrittenen Kapazitätsklausel in seinen Altverträgen. Das berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Zuvor hatte sie Klage gegen eine Klausel des Speicherherstellers E3/DC erhoben, die nur 60 Prozent der im Datenblatt angegebenen Batteriekapazität garantierte. Von der Verwendung dieser Klausel in neuen Verträgen hatte das Unternehmen bereits in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung Abstand genommen.
„Die mickrigen 60 Prozent Kapazitätsgarantie sind ein eindeutiger Fall. Wir gehen allerdings davon aus, dass auch die pauschal...
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