Angesichts der gegenwärtigen Gaskrise sollen Betreiber von Kraftwerken oder Abfallbehandlungsanlagen künftig von Vorgaben beim Lärm- und Luftschutz abweichen dürfen. Das sieht der Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20/3498) vor, den der Bundestag in der vergangenen Woche ohne Debatte zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss überwiesen hat. Ziel der Gesetzesinitiative sei eine „zügige Durchführung von Verfahren“, zitiert der Bundestag die Regierungsfraktionen. Um Abläufe zu beschleunigen, seien zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen erf...
Erhalten Sie Zugriff und lesen Sie weiter
Sie haben bereits einen Digitalzugang? Zum Login
14 Tage Testzugang
Testen Sie das Angebot von ContextCrew Neue Energie zwei Wochen lang gratis.
Jetzt unverbindlich testen
- Vollzugriff auf alle Nachrichten, Daten, Analysen
- Zugriff auf das jeweils aktuelle E-Paper im Testzeitraum
- Kostenlos und unverbindlich
- Kein Abo, keine Kündigung
Vollzugriff im digitalen Jahresabo
- Alle Artikel, Analysen, Preisberichte, Interviews
- Alle Formate nutzen: Blickpunkte, Link-Kompass
- Die Energiewoche als E-Paper
- Vollständiges Artikel-Archiv
- Vollständiges Archiv aller E-Paper
Digital-Zugang für Printkunden
Sie haben bereits ein Print-Abonnement? Hier rabattierten Digital-Zugang anfragen.
Oder finden Sie hier Ihr passendes Produkt:
Alle Abos vergleichen