Führende Unternehmen der Biogasbranche machen sich für Vereinfachungen und Effizienzsteigerungen sowie regulatorische Verlässlichkeit beim Netzanschluss von Biogasanlagen stark. Aufbauend auf Empfehlungen vom Juli 2025 haben die Unternehmen nun erneut eine Branchenempfehlung an die Politik herausgegeben. „Nur mit einer dauerhaften Sicherung der bestehenden Optionen aus der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) kann Biogas weiterhin kosteneffizient in die bestehende Infrastruktur eingespeist, gespeichert und flexibel genutzt werden“, heißt es von Seiten der Unternehmen, die nach eigenen Angaben rund 300 Anlagen mit 800 MW Leistung und 8 TWh grüner Energieproduktion repräsentieren.
Die Empfehlung komme „zum richtigen Zeitpunkt“, meinen die Unternehmen. So laufe die GasNZV aus, zudem werde die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestag beraten. Auch die Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinie steht bevor. „Biogas braucht vernünftige und belastbare Anschlussregelungen an das Gasnetz, um auch in Zukunft sein volles Potential zu entfalten.“
„Wasserstoffstrategie um Biogas und synthetische Gase erweitern“
Die künftigen Regelungen müssten die „klima-, geo-, wirtschafts- und energiepolitischen Realitäten und Ziele angemessen würdigen und auf Basis einer echten erneuerbaren-Gase-Strategie erfolgen, bei der die Wasserstoffstrategie um Biogas und synthetische Gase erweitert wird. Es gehe um einen diskriminierungsfreien Zugang und Anschluss von Biogasanlagen zum Gasnetz. Dabei müsse die Kosteneffizienz für Netzanschlüsse und bei der Bereitstellung von erneuerbarem Gas verbessert werden. Die Politik solle wirksame Anreize für die Nutzung großer Anschlusskapazitäten schaffen (Skaleneffekte) und unbürokratische Antrags- und Genehmigungsprozesse sicherstellen. Zentral für die Branche: Planungs- und Investitionssicherheit für Anlagen- und Netzbetreiber müsse gewährleistet werden.
Zur Erreichung der Ziele werden verschiedene Regelungsschwerpunkte vorgeschlagen. So müssten die bislang in §33 GasNZV festgeschriebene Netzanschlusspflicht und das Verfahren zum Netzanschluss von Biogasanlagen „zwingend unverändert in verbindlichen Regelungen übernommen werden“, heißt es. In einem sehr dynamischen Umfeld geben diese Regelungen sowohl Biogasanlagen- als auch Netzbetreibern Sicherheit für die Prüfung, Planung, Realisierung und Kostenaufteilung des Netzanschlusses.
Die Steigerung der Kosteneffizienz beim Netzanschluss müsse gleichermaßen durch Anstrengungen von Biogasanlagen- und Netzbetreibern realisiert werden. „Dabei sind stark regulatorisch beeinflusste Erlösoptionen in den Biogasmärkten (Verkehr, Wärme, Strom und Industrie) als auch die Transformation der Netze gleichermaßen in den Blick zu nehmen.“
„Verlässliche, schnelle und kosteneffiziente Errichtung des Netzanschlusses“
Das System der Kostenteilung habe sich in der Vergangenheit bewährt und sollte unverändert wie in § 33 Abs. 1 GasNZV übernommen werden, fordern die Unternehmen. „Es ist zu prüfen, ob die bis 2021 genutzte Interpretation Vorteile bietet, indem die Beteiligung des Biogasanlagenbetreibers an den Netzanschlusskosten unabhängig von der Leitungslänge für den ersten Leitungskilometer (inklusive Einspeiseanlage) auf einen Festbetrag (bspw. 250.000 Euro) begrenzt wird und erst ab mehr als 1 km Verbindungsleitung die zusätzlichen Kosten vom Netzbetreiber zu 75 Prozent und vom Anschlussnehmer zu 25 Prozent getragen werden.“
Die Errichtung des Netzanschlusses müsse „verlässlich, schnell und kosteneffizient“ erfolgen, heißt es weiter. Mit der Netzanschlusszusage müsse der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber eine verbindliche Aufstellung der Kosten mit Realisierungsfahrplan übergeben, zu welchen der Netzbetreiber den Netzanschluss errichten würde. „Dem Anlagenbetreiber wird eine befristete Option eingeräumt, in welcher er erklären muss, ob er die Planung und Errichtung der Einspeiseanlage übernehmen will“, führen die Unternehmen aus. Damit soll eine erhebliche Kostenreduktion und Beschleunigung des Netzanschlusses ermöglicht werden.
Empfehlung für Mustervertrag für Errichtung des Netzanschlusses durch BNetzA
Der Anlagenbetreiber sei bei Ausübung der Option verpflichtet, die technischen und rechtlichen Anforderungen, insbesondere notwendiger Erfordernisse, wie sie sich aus der Kostenkalkulation des Netzbetreibers ergeben, zu erfüllen. Nach der Inbetriebnahme der Einspeiseanlage sei wiederum der Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeiseanlage vom Anlagenbetreiber zu den nachgewiesenen Herstellungskosten, abzüglich der festgelegten Kostenbeteiligung des Anlagenbetreibers, zu erwerben. Die ansetzbaren Herstellungskosten würden dabei auf die Eigenerrichtungskosten des Netzbetreibers beschränkt. „Zur Sicherstellung vergleichbarer Vertragsbedingungen wird unter Beteiligung der Interessenvertreter der Marktbeteiligten (z.B. Verbände) ein Mustervertrag für die Errichtung des Netzanschlusses durch die BNetzA zur Verfügung gestellt.“
Der Betrieb und die Entstörung der Einspeiseanlage erfolge im Namen und auf Rechnung des Netzbetreibers. Anlagenbetreibern werde die Möglichkeit eingeräumt, Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einspeiseanlage (u.a. Störungsbeseitigung) wahrzunehmen.
Zur Senkung der Herstellungs- und Betriebskosten sollen die regulatorischen Anforderungen an Einspeiseanlagen – analog zu erfolgreichen Ansätzen in Frankreich und Italien – angepasst werden. Dort könnten Netzanschlüsse durch eine enge Kooperation zwischen Netzbetreibern und Anschlussnehmern bereits heute zu einem Bruchteil der bisher üblichen Kosten umgesetzt werden. „In den verschiedenen Regelwerken sind insbesondere die Bestimmungen zur Resilienz und Anforderungen an die Betriebsführung auf ihre Notwendigkeit für Biogasanlagen mit ihrer spezifischen Einspeisekapazität zu prüfen.“
Regelmäßige Überprüfung aller Regelungen zum Netzanschluss
Alle Regelungen zum Netzanschluss seien regelmäßig zu überprüfen, ob sie die politischen Ziele zur Defossilisierung des Gasmarktes und über die zu steigernde Erzeugung von nachhaltigem Biogas in der EU angemessen unterstützen.
Hinter dem Vorschlag stehen große Player am Biogasmarkt. Neben Balance Erneuerbare Energien unterstützen auch DAH Gruppe, biogeen, Loick, Nexogas, EnviTec und Verbio den an Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Ministerien und Verbände versendeten Vorschlag.