Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und mit ihr die besondere Regulierung der Netzeinspeisung von „Biogas“ tritt zum 31.12.2025 außer Kraft. Darauf weist das Hauptstadtbüro Bioenergie hin. Für die Gasnetzeinspeisung von Biomethan und anderen Gasen, die unter die Definition von „Biogas“ im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen (Wasserstoff, synthetisch erzeugtes Methan etc.; § 3 Nr. 10g EnWG), gelten dann nur noch die allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für den Gasnetzanschluss und § 20 Abs. 1 und Abs. 1b für den Gasnetzzugang. „Dies stellt einen gravierenden Einschnitt in die ...
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