Im Lichte der aktuellen Rechtsprechung gewinnt der ORC-Bonus für Biomasseanlagen an Bedeutung. Schon im Jahr 2019 war rechtskräftig entschieden worden, dass bei Aufrüstung einer EEG 2004 Biomasseanlage der ORC Bonus für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom zu zahlen ist. Nun hat eine durch die Kanzlei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreute Feststellungsklage einen weiteren Erfolg für die Abwärmenutzung zur Stromerzeugung von Biomasseanlagen gebracht. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Auch im jüngsten Fall war entscheidend, ob für eine unmittelbar vor der Nachrüstung mit einer ...
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