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Geywitz: Gesetz zu Wärmeplanung führt nicht zu mehr Datenerhebung

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Bauministerin Klara Geywitz hat Kritik am vorgesehenen Umgang mit Daten bei der kommunalen Wärmeplanung zurückgewiesen. „Unser Gesetzentwurf wurde dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt, und er hatte keine Einwände“, sagte die SPD-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“. „Die erhobenen Daten unterliegen der strengen Datenschutzgrundverordnung.“

Das geplante Gesetz führe auch nicht zu einem Mehraufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer. „Keine Daten müssen neu erhoben werden“, sagte Geywitz. „Sie liegen den Energieversorgern schon vor oder sind in Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen werden, damit diese für ihre Bürger ausreichend Wärmekapazität planen können.“

Das Wärmeplanungsgesetz nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird – oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten. Vorgesehen ist, dass unter anderem Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und zum Verbrauch bereitstellen.

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Im Bundesfinanzministerium befürchtet man dadurch viel Bürokratie. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnte vor einer umfangreichen Datenabfrage, die besonders für die Besitzer von Einfamilienhäusern und für Kleinvermieter kaum handhabbar sei. CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach von einem „Bürokratiemonster“. Geywitz wies diese Kritik zurück. „Die CSU ruft heute nach Planbarkeit und ist morgen gegen eine Wärmeplanung“, sagte sie.

Aus Sicht der Immobilienwirtschaft sind die kommunalen Pläne tatsächlich ein Schlüssel zur Energiewende im Gebäudebereich. Es sei wichtig, auf kommunaler Ebene die bestmögliche Wärmeversorgung zu entwickeln, bevor in jedes einzelne Gebäude neue Heizungen eingebaut würden, betonte der Spitzenverband ZIA. Der Prozess stelle die Kommunen aber vor große Herausforderungen und erfordere sicher zusätzliche Mittel. Denn bislang könnten von den 11.500 Kommunen in Deutschland weniger als ein Prozent Wärmepläne vorweisen.

Der Verband warnte dabei vor einer zu strengen Anschlusspflicht zum Beispiel an die Fernwärme. „Es muss sichergestellt werden, dass die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die ab sofort gesetzeskonform in eine Wärmepumpe investieren, für die Lebensdauer dieser Anlage Investitionssicherheit bekommen.“ Wärmepumpen und andere klimafreundliche Anlagen sollten für 25 Jahre Bestandsschutz bekommen, bevor Eigentümer ihr Haus gegebenenfalls an ein kommunales Wärmenetz anschließen müssten. (dpa)

Lesen Sie hier weiter:

„Warm-Up“: ThEEN-Forum zeigt Lösungen für Wärmewende in der Praxis

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