Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfiehlt, dass das geplante Gebäudemodernisierungsgesetzt (GModG) die Vorgaben RED III-Richtlinie an die Nachhaltigkeit von Biomassebrennstoffen nicht übererfüllen sollte. Damit unterstützt die Länderkammer die Branche, die vor neuer Bürokratie warnt. Auch an anderen Stellen des Gesetzentwurfs sehen die Ausschüsse des Bundesrats Korrekturbedarf. Die Ausschussempfehlungen stehen am 12. Juni zur Abstimmung im Plenum des Bundesrats auf der Tagesordnung.
Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) werden die Regelungen der RED III an die N...
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