Der Entwurf für die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Drs.: 19/20429) war am gestrigen Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, das Ausbauziel bis 2030 von 15 auf 20 GW zu erhöhen. Dazu sollen Prüfvorgänge optimiert sowie Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden. Außerdem soll das Verfahren, nach dem Bieter den Zuschlag zum Bau von Windkraftanlagen auf See erhalten, geändert werden. (Beitragsbild: innogy)
Dies beinhaltet die Einführung einer zweiten Gebotskomponente, in der die We...
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